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Wir sorgen für Durchblick

Das QM-Modell Hamburg gliedert sich in folgende maßgebliche Kapitel:

  1. QS-Mindestanforderung in der Gebäudereinigung
  2. Externe Qualitätsprüfungen
  3. Das Bonus-Malus-System der Freien und Hansestadt Hamburg
  4. Prüfung der Glas- und Rahmenreinigung
  5. Die Funktion der Schiedsstelle

Auf den weiteren Seiten haben wir zu jedem Punkt eine Zusammenfassung bereitgestellt.

1. QS-Mindestanforderungen in der Gebäudereinigung

Folgende Maßnahmen müssen die Reinigungsdienstleistenden unter anderem intern ergreifen:

Mitarbeitenden-Qualifizierung (Auszug):

  • Sind die Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme unterwiesen worden?
  • Ist der Schutz der Mitarbeitenden durch Arbeitskleidung, Hautschutz und Ergonomie-Unterweisung sichergestellt?
  • Finden regelmäßige Schulungen statt?

Arbeitsorganisation (Auszug):

  • Ist eine Krankenvertretung durch „Springer“ sichergestellt?
  • Besteht ein transparentes Revier- oder Kolonnensystem?

Beschwerdemanagement (Auszug):

  • Nimmt der Auftragnehmende in der Zeit von 8 bis 16 Uhr Beschwerden entgegen?
  • Werden diese Beschwerden dokumentiert?

2. Externe Qualitätsprüfungen

Hier sind alle wichtigen Regeln zum Ablauf der Qualitätsprüfung hinterlegt. Unter anderem:

  • Weitergabe von relevanten Daten an die Prüfenden
  • Anforderungen an die externen Qualitätsprüfenden (Qualifikation, Sicherheitsvorgaben)
  • Prüfhäufigkeiten
  • Prüfkriterien
  • Bewertung der Reinigungsleistung
  • Bewertung der Umsetzung des Reinigungs- und Qualitätssicherungskonzeptes
  • Beschreibung von Reinigungsmängeln
  • Berücksichtigung von Reinigungserschwernissen bei der Bewertung
  • Empfehlungen
  • Kundenbefragung

Weitere Einzelheiten zu den Qualitätsprüfungen: Prüfungspraxis

3. Das Bonus-Malus-System der Freien und Hansestadt Hamburg

Das Bonus-System soll die Reinigungsfirmen dazu motivieren, dauerhaft und nachhaltig eine gute Reinigungsqualität zu erbringen. Die Bestandteile des Bonus-Systems sind unter anderem:

  • Verringerung der Prüfhäufigkeit

Das Malus-System greift, wenn in einem Gebäude ein festgelegter Qualitätsstandard unterschritten wird. Die Bestandteile des Malus-System sind unter anderem:

  • Prozentuale Rechnungsabzüge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen

4. Die Funktion der Schiedsstelle

Bei Streitfällen in den Sanktionsstufen 1 bis 3 können die betroffenen Dienstleistenden die Schiedsstelle anrufen.

Die Schiedsstelle – bestehend aus je einem Vertretenden der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg und der Finanzbehörde Hamburg, Leitstelle Gebäudereinigung – hat die Aufgabe, den Streitfall zu diskutieren und anhand der vorhandenen Dokumentation eine Entscheidung zu treffen.

Die Entscheidung der Schiedsstelle ist für alle Beteiligten bindend. Sollte keine Lösung gefunden werden, so entscheidet die Finanzbehörde Hamburg, Leitstelle Gebäudereinigung.